Rechtsprechung
OLG Köln, 02.06.1986 - 21 UF 157/85 |
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Kurzfassungen/Presse
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Prozeßvergleich; Außergerichtlicher Vergleich; Abänderungsklage
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1018
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 19.12.2006 - 15 UF 282/04
Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei Formnichtigkeit eines in …
Jedenfalls dann, wenn ein gerichtlicher Vergleich lange Zeit hindurch als wirksam betrachtet und lange Zeit hindurch nach ihm verfahren worden ist, kann die Berufung auf die Nichtbeachtung zwingender Formvorschriften gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (vgl. BAG NJW 1970, 349; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 302; siehe auch OLG Köln FamRZ 1986, 1018 f.;… Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., Rn. 16, 17 zu § 125 BGB).Eine Umdeutung eines formnichtigen gerichtlichen Vergleichs in eine außergerichtliche Vereinbarung der Parteien scheidet i.d.R. aus, weil nicht festzustellen ist, dass die Parteien den Vergleich auch ohne Vollstreckbarkeit gewollt hätten (…vgl. MünchKommZPO/Wolfsteiner, 2. Aufl., Rn. 41 zu § 794 ZPO;… Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 3. Aufl., Rn. 30 zu § 794 ZPO; OLG Köln FamRZ 1986, 1018 [zur Gültigkeit als materiellrechtliches Verpflichtungsgeschäft]).
- BGH, 11.02.2010 - VII ZB 102/08
Bestimmtheitsanforderungen für vollstreckbare Urkunden: Grundlegende Änderung der …
bb) Teilweise wird in Rechtsprechung und Literatur eine Bezugnahme auf die Höhe des Gehalts eines Beamten einer bestimmten Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe für gänzlich unzulässig erachtet (OLG Köln, FamRZ 1986, 1018 f.; OLG Nürnberg, NJW 1957, 1286 f.;… Schuschke/Walker/Schuschke, ZPO, 4. Aufl., vor §§ 704-707 Rdn. 14; ähnlich Reul, MittBayNot 2005, 265, 271;… Sauer, Bestimmtheit und Bestimmbarkeit im Hinblick auf die vollstreckbare notarielle Urkunde, 1986, S. 66 ff.). - OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07
Pflegemehrbedarf und Fortkommensschaden eines Jugendlichen Behinderten
1) Auf privatschriftliche oder andere außergerichtliche Vergleiche ist § 323 ZPO allerdings nicht anwendbar, weil es an einem abzuändernden Titel fehlt; die Parteien können sich der Regelung des § 323 ZPO jedoch vergleichsweise unterwerfen (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, Kommentar, 26. Aufl. 2007, § 323 ZPO, Rdnr. 43 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1960, 60 sowie Köln FamRZ 1986, 1018).